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Entsorgungshinweise

Allgemein

Unsere Umwelt liegt uns bei Pharao24 am Herzen. Wir bitten daher unsere Kunden auf eine umweltbewusste Entsorgung unserer Produkte und Verpackungen zu achten. 

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten 

Mit den untenstehenden Informationen kommen wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unserer Informationspflicht nach dem ElektroG nach:
Dieses Symbol auf dem Gerät, sowie auf seiner Verpackung und auf Begleitdokumenten zum Kauf (z.B. Gebrauchsanweisung), weist auf folgendes hin: Alte Elektro- sowie Elektronikgeräte sind nach § 10 ElektroG getrennt von unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll zu entsorgen. Sie als Endverbraucher sind daher verpflichtet, Ihre alten Elektro- und Elektronikgerate an einer zugelassenen Abgabestelle abzugeben. Diese Sammelstellen sind zum Beispiel der Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Gemeinde und bieten eine kostenfreie Entsorgung an. Bitte beachten Sie, dass die Batterien sowie Akkus (soweit diese zerstörungsfrei vom Altgerät entnommen werden können) gesondert abgeben müssen.

Batteriegesetz (BattG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Mit den untenstehenden Informationen kommen wir als Vertreiber von verbauten Batterien und Akkumulatoren unserer Informationspflicht nach dem BattG nach:
Dieses Symbol auf der Batterie oder dem Akkumulator, sowie auf der Verpackung und auf Begleitdokumenten zum Kauf (z.B. Gebrauchsanweisung), weist auf folgendes hin: Altbatterien und Altakkumulatoren sind getrennt von unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll zu entsorgen.  
Des Weiteren geben folgende Symbole Informationen zum Inhalt der Batterie/des Akkumulators: 
Cd = enthält Cadmium 
Hg = enthält Quecksilber 
Pb = enthält Blei 
Sie als Endverbraucher sind daher verpflichtet, Ihre Altbatterien und Altakkumulatoren an einer zugelassenen Abgabestelle abzugeben. Diese Sammelstellen sind zum Beispiel der Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Gemeinde, oder Abgabestellen in Bau- und Supermärkten und bieten eine kostenfreie und sortenunabhängige Entsorgung an. 

Entsorgung von Leuchtmitteln 

(Kompakt-) Leuchtstofflampen/röhren, Halogenlampen, LEDs und Energiesparlampen sind getrennt von unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll zu entsorgen. Sie als Endverbraucher sind daher verpflichtet, diese Leuchtmittel an einer zugelassenen Abgabestelle abzugeben. Diese Sammelstellen sind zum Beispiel der Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Gemeinde, oder Abgabestellen in Bau- und Supermärkten und bieten eine kostenfreie und sortenunabhängige Entsorgung an. Halogenlampen sowie Glühbirnen können Sie hingegen in Ihrem Hausmüll entsorgen.

Entsorgung von Möbeln mit fest verbauten Elektrokomponenten

Bei Möbelstücken mit fest verbauten Elektrokomponenten (ausgenommen Beleuchtungen) bieten wir Ihnen die kostenfreie Mitnahme nach Gesetz an. Die kostenfreie Mitnahme ist dabei an folgende Bedingungen gebunden:
Die Elektrokomponente ist im Artikel fest verbaut und lässt sich nicht ohne Zerstörung vom Artikel trennen.
Das alte Möbelstück und das neue Produkt verfügen über die selbe elektrische Funktion. Das heißt Sie können kein Altmöbel mit verbauter Elektrokomponente kostenfrei zurück geben, wenn Sie ein neues Produkt ohne Elektrobauteil erwerben. 
Die Möbelstück müssen des weiteren auch in den Abmessungen ähnlich sein: Sie können beim Kauf eines elektrischen Fernsehsessels also kein elektrisches Sofa zurückgeben.
Alternativ haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit ihr Altmöbel an einer zugelassenen Abgabestelle abzugeben. Diese Sammelstellen sind zum Beispiel der Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Gemeinde, oder Abgabestellen in Bau- und Supermärkten und bieten eine kostenfreie und sortenunabhängige Entsorgung an.